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Die schönsten und wichtigsten Momente Ihres Lebens in Bildern festhalten…das ist mein Ziel. Alle Fotografen möchte ich auch noch auf mein Fotostudio in Irxleben bei Magdeburg, welches preiswert gemietet werden kann, hinweisen.

AGB Fotograf Robert Wahren Magdeburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage und allen fotografischen Dienstleistungen und Produkten

von Robert Wahren nachfolgend Fotograf(en) genannt


I. Allgemeines

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Robert Wahren und seinen Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

4. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist jedoch stets bemüht, dies zu erreichen, wenn es erwünscht ist.

6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbegleitungen sind dem Fotografen angemessene Pausen incl. Verpflegung und Getränke zu gewähren.

7. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

8. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit entsprechender Vergütung.


II. Urheberrecht,Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

3. Der Fotograf darf die Lichtbilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), insofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist.


III. Honorare

1. Für die Herstellung der Lichtbilder gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen und veröffentlichten Preislisten. Der Auftragnehmer ist i.S.d. UStG als Kleinunternehmer tätig und weist keine Mehrwertsteuer aus.

2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine angemessene Terminreservierungspauschale in Höhe von 25% des Auftragswertes berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage per EMail oder per Brief und damit wird die Terminreservierungspauschale innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit dieser Zahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist bei Übergabe der Endprodukte, jedoch spätestens 1 Woche danach in bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per Email zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.

3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder und sonstige Waren Eigentum des Fotografen.

5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar pro Stunde, entsprechend des Vertrages berechnet.

8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

9. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so ist als Ausfallhonorar zu zahlen: 1 bis 14 Tage vor dem Termin: 50%; 15 – 28 Tage vor dem Termin 25%; 29 – 56 Tage vor dem Termin 10% des Auftragshonorars. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Terminreservierungspauschale wird bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.


IV. Reisekosten, sonstige Kosten

1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,30 EUR und je Stunde Fahrzeit 15,00 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.


V. Haftung

1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund

höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

2. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Lichtbildern. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz.

4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.

5. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Lichtbilder bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

8. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber versichert, dass alle Gäste einer Feier oder Veranstaltung über die Arbeit des Fotografen und die eventuelle Veröffentlichung von Bildern informiert worden sind. Erforderliche Ergänzungen dazu, z.B. der Ausschluss von Bildern, auf denen Gäste zu sehen sind, müssen vorab im Vertrag festgehalten werden.


VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


VIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder den AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB gelten ab dem 01.02.2017. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.